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Digitales Vermummungsverbot Schäuble drängt auf Klarnamen im Netz

"Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können", sagte Bundestagspräsident Schäuble dem SPIEGEL. Er befürwortet eine Klarnamenpflicht im Internet. Frühere Versuche fielen jedoch durchwachsen aus.
Von Melanie Amann, Vera Deleja-Hotko und Marcel Rosenbach
Foto: Kay Nietfeld/ DPA

Wenn die Kommentarspalten des Netzes mal wieder von Hass und Hetze überschwemmt werden, verstecken sich die Absender häufig - aber längst nicht immer - hinter teils martialischen, teils albernen Pseudonymen oder falschen Allerweltsnamen. In manchen Foren wie dem vorwiegend deutschsprachigen "Kohlchan" posten alle Nutzer unter "Bernd", in seinen US-Vorbildern wie "4chan" unter "Anonymous".

Diese Anonymität ist dem Bundestagspräsidenten ein Dorn im Auge, Wolfgang Schäuble (CDU) möchte sie aufheben. "Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten", sagte der ehemalige Bundesinnenminister dem SPIEGEL. Zu oft würden "Privatleute und Personen des öffentlichen Lebens gerade unter dem Schutz der Anonymität beleidigt und bedroht".

Seitenbetreibern in Österreich droht Millionenstrafe

Schäuble spricht durchaus aus eigener Betroffenheit, auch viele weitere Politiker werden im Netz mit Hassreden, Verunglimpfungen und Drohungen anonymer Absender überschüttet. Besonders betroffen waren davon in der Vergangenheit beispielsweise Abgeordnete der Grünen wie Renate Künast und Parlamentsvizepräsidentin Claudia Roth, die jeweils in mehreren Fällen auch Anzeige erstatteten. Ein Mann, der Roth auf Facebook als "linksfaschistische Sau" bezeichnet hatte, wurde beispielsweise zu einer Geldstrafe von knapp 2000 Euro verurteilt.

"Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können", sagte Schäuble nun. "Ich wünsche mir, dass die Verrohung im Netz nicht achselzuckend hingenommen wird." Der einflussreiche CDU-Mann verwies bei seinem Vorstoß auf den Plan für ein sogenanntes digitales Vermummungsverbot etwa in Österreich, wo gerade ein entsprechender Gesetzentwurf beraten wird.

Die Pläne im Nachbarland sehen vor, dass sich Nutzer von Onlineplattformen mit mehr als 100.000 Mitgliedern zunächst mit ihren Namen sowie Adressdaten identifizieren und registrieren müssen, Nachrichten-Webseiten eingeschlossen. Wer strafbare Inhalte postet, könnte dann mit Hilfe der Betreiber schneller gefunden und belangt werden, so die Theorie. Seitenbetreiber, die der Registrierungspflicht nicht nachkommen, könnten im Wiederholungsfall mit Strafen von bis zu einer Million Euro belangt werden.

Studien zufolge verbessern Klarnamen den Umgang kaum

Vergleichbare Vorschläge hat es auch hierzulande bereits gegeben, 2011 beispielsweise stellte der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in einem SPIEGEL-Interview das Recht auf Anonymität im Netz in Frage. Erst kürzlich forderte auch sein Parteifreund Manfred Weber, aktuell Spitzenkandidat der EVP bei den Europawahlen: "Jeder Nutzer von Social-Media-Kanälen muss sich ordentlich registrieren". Auch der französische Präsident Emmanuel Macron hatte sich im Februar für eine Klarnamenpflicht ausgesprochen.

In der Vergangenheit haben derlei Vorstöße stets Proteste von Bürgerrechtlern und Netzaktivisten ausgelöst, die durch eine Identifizierungspflicht die Meinungsfreiheit, den Datenschutz und den Grundcharakter des offenen Mitmach-Internets gefährdet sehen.

Technologisch wären die Vorstellungen des Bundestagspräsidenten wohl weitgehend realisierbar. Beim Eröffnen von Onlinekonten beispielsweise sind Ident-Verfahren bereits vorgeschrieben, es gibt dafür verschiedene Anbieter. Auch der Einsatz der Onlinefunktion des Personalausweises wäre denkbar. Es liegt allerdings in der Natur des Internets, dass sich jenseits der kommerziellen Massenanbieter wie Twitter oder YouTube wohl immer Nischen finden werden, um weiterhin auch anonym Inhalte zu posten.

Studien zufolge bringen Klarnamen ohnehin nicht den von Schäuble erhofften Effekt: Eine Untersuchung in Südkorea  etwa, wo es eine Klarnamenpflicht gab, zeigte 2007 einen nur minimal geringeren Anteil beleidigender Äußerungen am Gesamtaufkommen. Das entsprechende Gesetz wurde später vom Obersten Gericht des Landes für verfassungswidrig erklärt. Und Forscher der Universität Zürich stellten 2016 bei der Untersuchung von 532.197 Kommentaren  in 1612 deutschen Onlinepetitionen fest, dass Klarnamen "nicht zwingend Online-Aggressionen in sozialen Medien verhindern".

Dem Bundestagspräsidenten ist bewusst, dass sein Vorstoß nicht nur Freunde finden wird, er will ihn dennoch vorantreiben: "Dass sich die Regierungen in Österreich und Frankreich darüber Gedanken machen, wie wir dem wirkungsvoll begegnen können, ohne die freie Meinungsäußerung einzuschränken, unterstreicht die Brisanz. Wir sollten auch in Deutschland dieser komplexen und rechtlich komplizierten Debatte nicht ausweichen."

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