Europäischer Gerichtshof Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist konform mit dem EU-Recht. Das urteilten Richter am Europäischen Gerichtshof am Donnerstag. Der Beitrag stelle demzufolge keine unerlaubte staatliche Beihilfe dar.
Bei dem Urteil ging es um die Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem EU-Beihilferecht, das den fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt gewährleisten soll. Die Fragestellung stand im Raum, nachdem die Rundfunkgebühr im Jahr 2013 umgestellt worden war. Sie hieß fortan Rundfunkbeitrag und wurde pro Wohnung erhoben, nicht mehr wie zuvor pro Empfangsgerät.
Das Landgericht Tübingen hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um diese Fragen klären zu lassen. Vor dem heutigen Urteil war im September bereits ein Gutachter des EuGH zu der gleichen Einschätzung gekommen.
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Rundfunkgebühr sei verfassungsgemäß. Die Gebühr beträgt derzeit 17,50 Euro im Monat. Sie wird für das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig.