Influencerin auf Instagram:Für die einen ist es Schleichwerbung, für Cathy Hummels eine Serviceleistung

Fashion Week Berlin - Catherine Hummels by Angermaier

Kein Mauerblümchen: Cathy Hummels präsentiert das Dirndl eines Münchner Schneiders auf der Fashion Week in Berlin: "Ich sehe mich mehr oder weniger als Frauenzeitschrift.“

(Foto: Jens Kalaene/dpa)
  • Der Verband Sozialer Wettbewerb hat gegen Cathy Hummels eine einstweilige Verfügung wegen Schleichwerbung erwirkt.
  • Hummels Anwälte legten Widerspruch ein, der Fall ging vor das Landesgericht München.
  • Laut der Richterin müssen Beiträge, in denen Marken genannt werden, nicht zwingend als Werbung gekennzeichnet werden.

Aus dem Gericht von Camilla Kohrs

Ungeduldig warteten Fotografen und Kameramänner im sechsten Stock des Münchner Landgerichts auf Cathy Hummels. Aber statt der Ehefrau von Fußballspieler Mats Hummels tauchten nur ihre zwei Anwälte am Montag im Gericht auf. Sie selbst sei in Berlin und besuche ihre Eltern, verriet Hummels auf Instagram. Passend, denn ihre Aktivitäten auf genau diesem sozialen Netzwerk waren Gegenstand der Verhandlung.

Hummels ist dort als sogenannte Influencerin tätig, sie teilt mit ihren 342 000 Abonnenten Fotos und Videos. Viele Beiträge kommen aus ihrem Privatleben, einige dieser Posts sind hingegen Werbebilder, zum Beispiel für Ebay und Trachten Angermeier. Sie sind gesondert gekennzeichnet und tragen das Label "Bezahlte Partnerschaft".

Allerdings soll es einige Beiträge geben, in denen Cathy Hummels Schleichwerbung betreibe, so der Vorwurf der Klägerseite, dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). In diesen insgesamt 15 Posts nannte Hummels die Namen der Firmen, bei denen sie ihre Kleidung oder Accessoires gekauft hatte. Außerdem setzte sie einen Link, sodass die Betrachter mit nur einem Klick auf die Unternehmensseite kamen. Laut Hummels eine Serviceleistung, für die sie keine Gegenleistung erhält, für den Verband hingegen Schleichwerbung. Deswegen erwirkte der VSW eine einstweilige Verfügung. Ihre Anwälte legten Widerspruch ein.

Hummels ist nicht die erste Influencerin, die von dem Verband abgemahnt wurde. Erst im Mai war in Berlin ein ähnlicher Fall verhandelt worden. Damals urteilte das Gericht, dass die Influencerin Vreni Frost zwar glaubhaft machen konnte, dass sie die Waren selbst gekauft habe und keine Gegenleistung erhalten habe. Allerdings dienten die Beiträge laut Gericht trotzdem kommerziellen Zwecken.

Gericht hob einstweilige Verfügung nicht auf

Dieser Auffassung folgte das Münchner Landgericht nicht. Zwar machte die Richterin Monika Rhein immer wieder deutlich, dass sie von Cathy Hummels Beschäftigung nicht viel hält. Aber: "Nur weil wir diese Arbeit für überflüssig halten wie einen Kropf, heißt es noch lange nicht, dass es verboten ist." Die Nutzer von Instagram wüssten mittlerweile, dass Influencer ein Beruf sei und dass hinter einem solchen Account gewerbliche Interessen stünden. Deswegen müsse ein Post, für den Hummels keine Gegenleistung erhalte, nicht zwingend als Werbung gekennzeichnet werden. "Dass versucht wird, Kinder und Jugendliche zu Kaufentscheidungen zu bewegen, ist unbestritten, aber nicht verboten."

Trotzdem wurde die einstweilige Verfügung gegen Hummels nicht aufgehoben. Bei einem der 15 Posts hatte Hummels die Marke eines Kinderwagen genannt, den sie von dem Unternehmen geschenkt bekommen hatte. Dieser Beitrag war jedoch nicht als Werbung gekennzeichnet. Er sei Hummels durchgerutscht, sagten ihre Anwälte. Nach Ansicht der Richterin reicht ein Verstoß jedoch aus, um anzunehmen, dass Wiederholungsgefahr bestehe. Die Verteidigung zog den Widerspruch zurück.

Der Fall soll nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, ein Urteil ist noch nicht gefällt worden. Franz Burchert, der den Verband Sozialer Wettbewerb vertrat, nannte den Ausgang wie auch die Verteidigung einen Teilerfolg. Beide Seiten wollen die Entscheidung grundsätzlich klären lassen, notfalls vor dem Bundesgerichtshof. Ob die Beklagte wirklich so weit gehen will, muss Verteidiger Christian-Oliver Moser jedoch noch mit Cathy Hummels besprechen. Die Influencerin gab sich zumindest bei Instagram kämpferisch. Noch vor der Verhandlung teilte sie ein Bild mit dem Slogan: "Be a Warrior - not a worrier", was so viel heißt wie: "Sei ein Kämpfer, kein Zweifler."

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