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Plan der EU Online-Abos sollen bald mitreisen

Wer in andere Länder reist, hat bei Streamingdiensten wie Netflix mitunter andere Inhalte zur Auswahl oder gar keine Inhalte mehr. Die EU will nun festlegen, dass Kunden ihr Angebot mit auf Reisen nehmen können.
Netflix-Logo

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Foto: Mike Blake/ REUTERS

Verbraucher in Europa können auf ihre Online-Abos für Filme oder Videospiele schon bald auch auf Reisen uneingeschränkt zugreifen. Verhandlungsführer des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich darauf am Dienstagabend, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

"Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht.

Relevant ist dabei das Angebot im Heimatland. Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Um das Wohnsitzland eines Kunden festzustellen, sollen sich die Anbieter zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen können.

Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben. Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten.

Der Bezahlsender Sky reagierte positiv. "Wir freuen uns, dass unsere Kunden - aus all unseren Märkten - ihre Inhalte über unsere mobilen TV-Plattformen zukünftig überall in Europa ansehen können", erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Die Video-Sparte von Amazon in Europa war nach eigenen Angaben "von jeher ein starker Verfechter dieser Änderung". Sie komme direkt den Kunden zu Gute, betonte Jay Marine, Vizepräsident von Amazon Video Europa.

Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch sogenanntes Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.

Die Anbieter müssen unter dem neuen System nach Angaben von EU-Mitarbeitern keine Urheberrechte für weitere Gebiete erwerben, weil die Auslandsaufenthalte ihrer Kunden nur vorübergehend sind. Eine exakte zeitliche Begrenzung für die Zeit im Ausland gibt es nicht, Netflix und Co. können die Informationen ihrer Kunden aber überprüfen, wenn sie Missbrauch vermuten.

fab/dpa