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Verbraucherschützen gehen dagegen vor, dass Daten von WhatsApp-Kunden künftig automatisch an Facebook übertragen werden sollen.

© Patrick Pleul/dpa

Datenübertragung an Facebook: Klage gegen WhatsApp wahrscheinlich

WhatsApp hat die Frist für eine Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Jetzt werden Verbraucherschützer wohl gegen die Facebook-Tochter klagen.

Der Kurznachrichtendienst WhatsApp wird sich auf eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) einstellen müssen. Bis Freitagnacht war dem US-Unternehmen Zeit gegeben worden, um die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese Frist hat WhatsApp verstreichen lassen, deshalb prüft der Vzbv in der kommenden Woche nun, das Unternehmen zu verklagen, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel.

Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen „zu großen Teilen“ unzulässig

Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp zur Weitergabe von Daten an den Mutterkonzern Facebook „zu großen Teilen“ unzulässig. Deshalb hatte der Vzbv WhatsApp Mitte September abgemahnt. Das US-Unternehmen bat um eine Verlängerung der Frist, was eigentlich als Zeichen für Gesprächsbereitschaft gewertet worden war. WhatsApp war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen, warum es jetzt doch nicht reagierte.

Während WhatsApp durch die Verbraucherschützer eine Fristverlängerung gewährt wurde, ermöglichte das Unternehmen seinen Kunden jedoch im Gegenzug keine Verlängerung, um eine Unterzeichnung der neuen Datenschutzbedingungen zu prüfen – was im Zuge der Waffengleichheit durchaus fair gewesen wäre. Doch an dem gesetzten Datum 25. September wurde nichts geändert.

Alle gespeicherten Nummern werden an Facebook weitergereicht

Ende August hatte Facebook neue Regeln für seine Nutzer veröffentlicht. Unter anderem wird die Handynummer an Facebook weitergegeben – unabhängig davon, ob der jeweilige Nutzer auch in dem sozialen Netzwerk aktiv ist. Als „besonders kritisch“ stufen die Verbraucherschützer ein, dass alle im Telefonbuch des WhatsApp-Nutzers gespeicherten Nummern an den US-Konzern weitergereicht werden. Somit seien von den neuen Nutzungsbedingungen auch Menschen betroffen, die WhatsApp gar nicht verwenden.

Dagegen geht auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar vor. Per Verwaltungsanordnung verbot er WhatsApp-Mutter Facebook, Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Dafür fehle die entsprechende Rechtsgrundlage sowie die Zustimmung der Nutzer. Facebook kündigte an, die Entscheidung von Caspar anfechten zu wollen.

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