Soziale Netz­werke und Bewertungs­portale Wo die Meinungs­freiheit endet

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Soziale Netz­werke und Bewertungs­portale - Wo die Meinungs­freiheit endet

Like oder Dislike: In Sozialen Netz­werken können Menschen begeistern, aber auch mal anecken. © Getty Images

Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. test.de klärt, wann Hass­kommentare vor Gericht landen und wo das Recht auf freie Meinungs­äußerung endet.

Das Internet ist ein Umschlag­platz großer Gefühle. Baby­nach­richten, neue Kleider oder Bilder von Haustieren ernten oft Tausende Herz­chen und Zuneigungs­bekundungen. An anderer Stelle hagelt es Kritik, die oft alles andere als fair ausfällt und sich zu einem Shit­storm ausweiten kann.

Hass­kommentare und Beleidigungen einstecken zu müssen, kann das gesamte Leben beein­trächtigen – und krank machen. Doch niemand ist Hass und Häme im Netz schutz­los ausgeliefert, es ist möglich, sich zu wehren. Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wer einem im Notfall helfen kann. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest klären auf.

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Kommentarliste

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  • PseudoAnonymerNutzer am 04.03.2024 um 15:42 Uhr
    Verschwörungstheorien sollte man zulassen...

    ..., denn damit können sonst einfach unbequeme Theorien zensiert werden, die in Wirlichkeit wahr sind. Zum Beispiel:
    US-Geheimdienste überwachen das Internet, hören User ab, sammeln unerlaubt Nutzerdaten. Diese Behauptungen wurden lange Zeit als Verschwörungstheorie abgestempelt. Mit Edward Snowden, der den NSA-Skandal aufdeckte, konnte diese These bewiesen werden.

  • PseudoAnonymerNutzer am 04.03.2024 um 15:40 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • PseudoAnonymerNutzer am 04.03.2024 um 15:39 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • WittyPitty am 27.02.2024 um 18:41 Uhr
    VPN

    Ich finde diesen langen Artikel der Stiftung Warentest äußerst gut. Er zeigt nämlich in sehr deutlicher Weise, warum es praktisch unabdingbar ist, ein vertrauenswürdiges VPN zu benutzen, wenn man im Internet unterwegs ist. In Deutschland gibt es keine Meinungsfreiheit. Das ist ein Fakt. In den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes werden sogenannte Grundrechte aufgezählt. Dazu gehört die Meinungsfreiheit. Bei jedem einzelnen dieser Artikel heißt es aber im zweiten Satz beziehungsweise im zweiten Absatz immer: dieses sogenannte Grundrecht gilt nur, solange es eben nicht durch den Staat aufgehoben oder eingeschränkt wurde. Das sollte alles sagen. Und der Artikel der Stiftung Warentest zeigt es ebenso überdeutlich. Also: ein vertrauenswürdiges VPN nutzen und dann mit Respekt vor seinen Mitmenschen seinem Recht auf Meinungsfreiheit nachgehen - ohne Angst vor Strafverfolgung.

  • Thorsten.Maverick am 21.02.2022 um 14:36 Uhr
    Haß und Hetze sind keine Straftatbestände

    Der Artikel klärt wenig auf und sollte unbedingt verbessert werden. Haß und Hetze sind keine Straftatbestände. Dagegen sind Beleidigung, falsche Tatsachenbehauptung und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Straftaten. Das NetzDG gilt bei vielen Verfassungsrechtlern als verfassungswidrig, weil es zu unbestimmt ist. Der Intention des NetzDG war anscheinend, Zensur zu ermöglichen. Gleiche Maßstäbe gelten bei allem leider nicht. Jesus und die christliche Religion zu verunglimpfen wird praktisch nicht verfolgt, bei einer anderen Religion sieht das ganz anders aus. Da bekommt man sogar Probleme, wenn man aus ihrer Quelle zitiert. Zur Causa Künast empfehle ich den Blog von Hadmut Danisch.