Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. test.de klärt, wann Hasskommentare vor Gericht landen und wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
Das Internet ist ein Umschlagplatz großer Gefühle. Babynachrichten, neue Kleider oder Bilder von Haustieren ernten oft Tausende Herzchen und Zuneigungsbekundungen. An anderer Stelle hagelt es Kritik, die oft alles andere als fair ausfällt und sich zu einem Shitstorm ausweiten kann.
Hasskommentare und Beleidigungen einstecken zu müssen, kann das gesamte Leben beeinträchtigen – und krank machen. Doch niemand ist Hass und Häme im Netz schutzlos ausgeliefert, es ist möglich, sich zu wehren. Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wer einem im Notfall helfen kann. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest klären auf.
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..., denn damit können sonst einfach unbequeme Theorien zensiert werden, die in Wirlichkeit wahr sind. Zum Beispiel:
US-Geheimdienste überwachen das Internet, hören User ab, sammeln unerlaubt Nutzerdaten. Diese Behauptungen wurden lange Zeit als Verschwörungstheorie abgestempelt. Mit Edward Snowden, der den NSA-Skandal aufdeckte, konnte diese These bewiesen werden.
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Ich finde diesen langen Artikel der Stiftung Warentest äußerst gut. Er zeigt nämlich in sehr deutlicher Weise, warum es praktisch unabdingbar ist, ein vertrauenswürdiges VPN zu benutzen, wenn man im Internet unterwegs ist. In Deutschland gibt es keine Meinungsfreiheit. Das ist ein Fakt. In den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes werden sogenannte Grundrechte aufgezählt. Dazu gehört die Meinungsfreiheit. Bei jedem einzelnen dieser Artikel heißt es aber im zweiten Satz beziehungsweise im zweiten Absatz immer: dieses sogenannte Grundrecht gilt nur, solange es eben nicht durch den Staat aufgehoben oder eingeschränkt wurde. Das sollte alles sagen. Und der Artikel der Stiftung Warentest zeigt es ebenso überdeutlich. Also: ein vertrauenswürdiges VPN nutzen und dann mit Respekt vor seinen Mitmenschen seinem Recht auf Meinungsfreiheit nachgehen - ohne Angst vor Strafverfolgung.
Der Artikel klärt wenig auf und sollte unbedingt verbessert werden. Haß und Hetze sind keine Straftatbestände. Dagegen sind Beleidigung, falsche Tatsachenbehauptung und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Straftaten. Das NetzDG gilt bei vielen Verfassungsrechtlern als verfassungswidrig, weil es zu unbestimmt ist. Der Intention des NetzDG war anscheinend, Zensur zu ermöglichen. Gleiche Maßstäbe gelten bei allem leider nicht. Jesus und die christliche Religion zu verunglimpfen wird praktisch nicht verfolgt, bei einer anderen Religion sieht das ganz anders aus. Da bekommt man sogar Probleme, wenn man aus ihrer Quelle zitiert. Zur Causa Künast empfehle ich den Blog von Hadmut Danisch.