Schiebe-Technik :
BGH verwirft Apple-Patent

Von Joachim Jahn
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Einmal über das Smartphone wischen und dann entsperren - diese Technik darf Apple nicht für sich reklamieren, entschieden die Richter.
Zum Entsperren von iPhones und iPads setzte Apple lange auf die typische Schiebe-Geste. Ein Patent kann es darauf aber nicht geben, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat ein Patent des Computer- und Handyherstellers Apple für nichtig erklärt. Dabei geht es um ein vermeintliches Monopol auf die typische Schiebe-Geste zum Entsperren der iPhones und iPads von Apple. Anders als das Bundespatentgericht, das zum selben Ergebnis gekommen war, befanden die Karlsruher Richter zwar am Dienstagnachmittag, dass die Erfindung insofern über den durch das Mobiltelefon Neonode N1 verkörperten Stand der Technik hinausgehe, als die Entsperrung dem Benutzer durch eine begleitende grafische Darstellung angezeigt wird.

Eine solche benutzerfreundlichere Anzeige lag für Fachleute jedoch durch den Stand der Technik nahe, schränkte der Bundesgerichtshof ein. Denn dort werde ein „virtueller Schalter“ beschrieben, der durch eine Wischbewegung auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm mittels Verschiebens eines grafischen Objekts einen Schieberegler imitiert. „Das Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit“, entschieden die Bundesrichter  (Az.: X ZR 110/13).

Durch die technische Entwicklung überholt

Der kalifornische Hersteller hatte es im Jahr 2006 für Europa angemeldet; vier Jahre später sprach es ihm das Europäische Patentamt in München dann auch zu. Parallel dazu meldete Apple sein Patent auch in anderen Rechtsordnungen an; zunächst in den Vereinigten Staaten, dann außerdem in Australien, China, Indien, Japan und Korea. Als sogenanntes Gebrauchsmuster ließ es die Funktion überdies beim Deutschen Patent- und Markenamt in München registrieren.

Die Apple-Konkurrenten Motorola und Samsung griffen daraufhin das europäische Schutzrechtgriff mit der Patentnummer EP1964022 an, und das Bundespatentgericht erklärte es im Frühjahr 2013 dementsprechend für nichtig. Zur Begründung erklärten die Richter, damit werde kein technisches Problem gelöst; das Verfahren sei dadurch nicht patentierbar. Gegen diesen Richterspruch legte Apple in Karlsruhe Berufung ein.

Der Streit um den virtuellen Schieberegler kochte damals hoch, weil Apple auf der einen Seite und Samsung und Motorola auf der anderen sich gegenseitig in großem Stil die Verletzung von Patenten vorwarfen. Inzwischen hat der Fall an Bedeutung verloren, und Samsung hat längst seine Berufung zurückgezogen. Denn die Patentkonflikte in der Smartphone-Branche sind weitgehend abgeklungen und auch das patentierte Verfahren ist von der technischen Entwicklung überholt worden. Die neuen iPhones können mit Hilfe des Fingerabdruck-Sensors entsperrt werden.