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Schadensersatzprozess Gema unterliegt YouTube vor Gericht

Im Streit um Urheberrechte von Musikvideos kassiert die Gema eine Schlappe. Das Landgericht München hat Schadensersatzforderungen gegen YouTube zurückgewiesen. Die Videoplattform sei nicht direkt verantwortlich für die Inhalte.
Die Internetseiten von YouTube und der Gema: Streitwert von1,6 Millionen Euro ist hinfällig

Die Internetseiten von YouTube und der Gema: Streitwert von1,6 Millionen Euro ist hinfällig

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ dpa

In einem Schadensersatzprozess gegen YouTube ist der Musikrechteverwerter Gema vor dem Landgericht München unterlegen. Das Landgericht München wies am Dienstag eine Klage der Gema ab. Das teilten beide Prozessparteien mit. Eine Begründung für das Urteil legte das Gericht demnach zunächst nicht vor.

Die YouTube-Mutter Google gab an, die Richter hätten den Status von YouTube als sogenannten Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte - bestätigt.

Die Gema, die die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, hatte von YouTube Geld für Musikvideos gefordert. Die Verwertungsgesellschaft verlangte 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos durch Internetnutzer. Auf der Grundlage von exemplarisch ausgewählten 1000 Titeln hatte die Gema einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt werden. Eine Sprecherin der Gema kündigte an, die Gesellschaft werde ihr weiteres Vorgehen prüfen. YouTube forderte die Gema auf, den Konflikt in Verhandlungen zu lösen

In den vergangenen Jahren waren Gespräche stets gescheitert, beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für Internetnutzer in Deutschland nicht verfügbar.

sun/dpa/Reuters