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Nach Gerichtsentscheidung Kinderschutzbund lehnt Geld von Edathy ab

Gegen eine Geldauflage wurde das Verfahren gegen Sebastian Edathy eingestellt. Doch der Empfänger, der Kinderschutzbund Niedersachsen, will die 5000 Euro des Ex-Abgeordneten nicht annehmen.
Ex-Abgeordneter Edathy: "Fatales Signal"

Ex-Abgeordneter Edathy: "Fatales Signal"

Foto: PATRIK STOLLARZ/ AFP

Hannover - Der Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht Verden verhängte Geldauflage für Sebastian Edathy boykottieren. Die Entscheidung, das Kinderporno-Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten für eine Zahlung von 5000 Euro einzustellen, sei ein "fatales Signal", teilte der Verband in Hannover mit.

Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können, so der Verband. Nach Angaben der Kinderschützer habe man das Gericht bereits gebeten, einen neuen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen.

Das Landgericht Verden bestätigte SPIEGEL ONLINE die Ablehnung des Kinderschutzbundes. Für das eingestellte Verfahren sei dies jedoch kein Problem. Nun werde einfach eine andere gemeinnützige Einrichtung bestimmt, die das Geld bekommt, sagte eine Sprecherin. Diese werde in den kommenden Tagen bekannt gegeben.

Der Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy war am Montag gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden, er gilt damit als nicht vorbestraft. Edathy hatte zuvor zugegeben, mit seinem dienstlichen Laptop Videos und Bilder von nackten Jungen aus dem Internet heruntergeladen zu haben. (Hier finden Sie eine Chronologie der Affäre.)

"Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe", hieß es in Edathys Erklärung, die sein Verteidiger Christian Noll im Namen seines Mandanten verlas: "Ich habe dazu lange gebraucht." Edathy bereue, was er getan habe.

Edathy bestritt jedoch in einem Statement auf Facebook, dass seine Einlassung einem Geständnis entspreche: "Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen", schrieb er. "Ich weise darauf hin, dass ein 'Geständnis' ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt", so der Wortlaut des Statements: "Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden."

bka/dpa