Einstweilige Verfügung :
Facebook darf Nutzer-Beitrag nicht löschen

Lesezeit: 2 Min.
Das Facebook-Logo.
Um Hass im Internet zu bekämpfen, löschen soziale Medien mehr und mehr Nutzerbeiträge. Jetzt hat ein Gericht das verhindert.

Zum ersten Mal hat ein Gericht Facebook verboten, einen Nutzerbeitrag zu löschen. Das Landgericht Berlin entschied in einer einstweiligen Verfügung, dass das soziale Netzwerk den Beitrag wieder freischalten muss. In dem Post ging es unter anderem um angebliche „Fake-News“ von „Systemmedien“.

Es ist das erste Mal, dass die neue Kommentar-Lösch-Politik der sozialen Netzwerke an Grenzen stößt. In den vergangenen Monaten hatten Facebook, Youtube, Twitter und andere sich vorgenommen, mehr der so genannten „Hasskommentare“ auf ihren Seiten zu löschen – nicht zuletzt auf politischen Druck hin.

Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das der heutige Außenminister Heiko Maas in seiner Zeit als Justizminister durchdrückte, verpflichtet Internetplattformen dazu, rechtswidrige Kommentare großteils innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Kritiker monierten schon während der Gesetzgebung, dass damit Netzwerke zu Zensurbehörden würden: Sie hätten große Anreize, Nutzerbeiträge zu löschen. Dagegen stünden nur kleine Anreize, die Beiträge stehen zu lassen.

Der Anwalt: Joachim Steinhöfel

Im konkreten Fall ging es nicht um eine rechtswidrige Äußerung. Ein Berliner hatte auf Facebook unter einem Medienartikel geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter’, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“

Das mag in sich nicht logisch sein, weil normalerweise eher Linke das Arbeitslosigkeits-Problem betonen und es eher Liberale und Konservative sind, die das Sinken der Arbeitslosigkeit in den Vordergrund stellen. Die meisten Deutschen würden dem ganzen Beitrag widersprechen. Das Wort „Systemmedien“ stellt ihn zudem in die Tradition des Wortes „Systempresse“, das in den  zwanziger Jahren die Nazis geprägt hatten. Das Gericht entschied allerdings, dass der Kommentar nicht gelöscht werden darf. „Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt“, lässt sich der Anwalt des Berliners in einer Pressemitteilung zitieren.

Der Anwalt ist kein Unbekannter: Joachim Steinhöfel zieht seit Monaten als Verteidiger der Meinungsfreiheit durch Deutschland, oft eher für Meinungen, die politisch mehr oder weniger weit rechts der Mitte stehen. Zuvor hatte er sich als Rechtsanwalt der Media-Märkte einen Namen gemacht, der immer wieder mittelständische Online-Händler für Formfehler abmahnte und sogar als Werbefigur im Fernsehen auftrat.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Falls Facebook dagegen Rechtsmittel einlegt, müsste das Kammergericht entscheiden. Zudem sind einstweilige Verfügungen grundsätzlich nur vorläufige Entscheidungen. Später wird nach ausführlicher rechtlicher Prüfung endgültig entschieden.

Facebook hat auf eine Bitte um Stellungnahme noch nicht reagiert.