Steuerstreit um 13 Milliarden Euro EU-Gericht gibt Apple recht

Stand: 15.12.2020 10:47 Uhr

Im Streit über eine Rekord-Steuernachzahlung für Apple hat die EU-Kommission eine Niederlage erlitten: Laut dem EU-Gericht muss der Konzern die 13 Milliarden Euro nicht zahlen. Vorbei ist der Streit damit vermutlich nicht.

Von Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion

Apple muss nach einem Urteil des EU-Gerichts in Irland nun doch keine 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen. Die Richter in Luxemburg annullierten die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, urteilte das Gericht.

De Entscheidung ist allerdings vermutlich nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.

50 Euro Steuern pro Million

Hintergrund ist, dass viele Weltkonzerne mit Milliardenumsätzen - Facebook, Google, Apple - wichtige Niederlassungen in Irland haben, wo von ihnen jahrelang relativ wenig Steuern verlangt wurden. Die EU-Kommission aber hält diese Praxis für staatliche Beihilfen, die nach dem Recht der EU verboten sind. Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen diesen Wettbewerb nicht mit besonderen Vergünstigungen für einzelne Firmen verzerren.

2016 ging die EU-Kommission dann förmlich gegen die irische Regierung vor: Sie habe von den internationalen Apple-Tochterfirmen zu wenig Steuern verlangt. Die Gewinne des Konzerns außerhalb von Amerika seien durch Umbuchungen klein gerechnet worden worden. Die Kommission hatte ermittelt, dass die Tochterfirmen in Irland zum Beispiel im Jahr 2014 auf ihren Gewinn nur 0,005 Prozent Steuern zahlen mussten. Das heißt, von einer Million Euro Gewinn waren nur 50 Euro an den irischen Fiskus abzuführen. Die EU-Kommission verlangte daher von Irland, das Geld vom US-Konzern nachzufordern: Für den Zeitraum von 2003 bis 2014 seien das 13 Milliarden Euro plus Zinsen.

Apple kam der Forderung einerseits nach, überwies das Geld zur Sicherheit auf ein Treuhand-Konto. Andererseits zog das Unternehmen ebenso wie Irland vor Gericht, um die Forderungen zu kippen.

Richter: Kein besonderer Vorteil gewährt

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der Konzern argumentierte, die irische Tochterfirma habe nur den Vertrieb der Geräte geregelt. Die eigentlichen Werte, die Konzeption von iPhone, iPad und allen anderen Geräten, seien vor allem in den USA entstanden. Die Erträge der Tochterfirmen seien daher zum größten Teil dort zu versteuern gewesen.

Der EU-Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren. Zwar gab das Gericht zu, die irischen Steuergesetze seien unvollständig und teilweise in sich nicht schlüssig. Trotzdem könne man darin noch keine unzulässige Beihilfe sehen. Apple sei kein besonderer Vorteil gewährt worden.

Irland begrüßt Urteil

Die irische Regierung begrüßte das Urteil. Es habe keine Sonderbehandlung oder Staatshilfen gegeben. Apple sei nach den normalen Vorschriften in Irland besteuert worden, erklärte das Finanzministerium.

Apple seinerseits erklärte, in dem Fall sei es nie darum gegangen, wieviel Steuern das Unternehmen zahlen müsse, sondern nur wo. "Um zu ändern, wie die Körperschaftssteuern multinationaler Unternehmen auf verschiedene Länder aufgeteilt werden, braucht es eine globale Lösung", so der US-Konzern. Man sei stolz darauf, "der größte Steuerzahler der Welt zu sein, denn wir kennen die wichtige gesellschaftliche Rolle von Steuern".

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 15.07.2020 12:35 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. Juli 2020 um 12:00 Uhr.