Zum Inhalt springen

Nach Fall in Bergisch Gladbach Wie Pädokriminelle das Internet nutzen - und wie Ermittler sie finden können

Deutsche Ermittler sind mit immer mehr Bildern von Kindesmissbrauch konfrontiert - und einer global vernetzten Täterszene. Die Justizministerin will das Problem nun bekämpfen. Aber kann das überhaupt funktionieren?
Eine Analyse von Max Hoppenstedt
Der Haupttäter des Staufener Missbrauchsfalls, Christian L., nutzte im Netz das Pseudonym "Geiler Daddy"

Der Haupttäter des Staufener Missbrauchsfalls, Christian L., nutzte im Netz das Pseudonym "Geiler Daddy"

Foto: Patrick Seeger/ dpa

Staufen, Münster, Bergisch Gladbach und die aus dem Taunus betriebene Darknet-Seite Elysium: Immer wieder sind in Deutschland in den vergangenen Jahren schwere Fälle von Kindesmissbrauch bekannt geworden, in denen das Internet eine wichtige Rolle spielte. Die Täter geben sich online Namen wie "Berndinihr" oder "Geiler Daddy", sie sind teilweise weltweit vernetzt und sammeln, teilen oder tauschen Bilder von Kindesmisshandlungen.

Die Masse des Missbrauchsmaterials, die im Netz inzwischen kursiert und verschickt wird, ist gigantisch. Allein im Missbrauchsfall von Bergisch Gladbach gibt es 30.000 Spuren zu möglichen Tatverdächtigen, wie Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) an diesem Montag berichtete. Bei Razzien beschlagnahmen Ermittler teilweise mehrere Hundert Gigabyte an Videos und Bildern. Dahinter steht am Ende immer schweres Leid von Kindern ­­- auch wenn die Täter das in den Onlineforen, die oft einer eingeschworenen Community gleichen, nicht zugeben oder teilweise sogar verklären.

An diesem Mittwochmittag legt Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) ein Reformpaket zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vor. Von den unionsgeführten Landesinnenministerien kommt inzwischen auch der Wunsch, die höchst umstrittene Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu nutzen, um die Täter verfolgen zu können. Mit deren Hilfe könnten Ermittler einfacher herausfinden, welche Person sich beispielsweise hinter einem Internetanschluss verbirgt. Die VDS verpflichtet Internetanbieter, die IP-Adresse - also jene Adresse, die Nutzer beim Surfen im Netz hinterlassen - langfristig zu speichern, und zwar von allen Kunden.

Datenschützer halten dagegen, solch eine flächendeckende Speicherung sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gar kein geeignetes Instrument im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Doch wie sonst lassen sich die Täter im Netz verfolgen?

Um zu beurteilen, welche Maßnahmen tatsächlich helfen könnten, gilt es zu verstehen, wie Täter das Internet nutzen - und welche Werkzeuge Ermittler haben, dagegen vorzugehen.

Wie Täter das Darknet nutzen

Im Darknet wird die IP-Adresse technisch über eine lange Serverkette anonymisiert, Nutzerinnen und Nutzer sind nicht mehr zu identifizieren. Programme wie der Tor-Browser, mit denen man ins Darknet kommt, werden auch von Dissidenten, Journalisten und Nutzern, die sich vor Tracking schützen möchten, genutzt. Im Schutze der Anonymität sind im Darknet aber auch viele spezielle Marktplätze entstanden, auf denen Drogen, Waffen und eben Aufnahmen von sexualisierter Gewalt an Kindern gehandelt werden.

Eine der weltgrößten Darknet-Plattformen für sexualisierte Gewaltaufnahmen wurde 2016 und 2017 aus Deutschland heraus betrieben. Mehr als 100.000 angemeldete Nutzer aus aller Welt tauschten auf der Seite Elysium Videos und Bilder, die Server standen unter anderem in einer Autowerkstatt im Taunus. Die Unterforen hatten Namen wie "Girls Lovers" und "Tiny Lovers". Teilweise verabredeten sich Nutzer auch zum Missbrauch über die Darknet-Plattform. Auf den Darknet-Plattformen werden besonders drastische Aufnahmen geteilt, für die Seiten werden oft neue Missbrauchstaten begangen und gefilmt.

Warum das Problem über das Darknet hinausgeht

Kindesmissbrauch im Netz findet allerdings nicht nur auf Darknet-Plattformen, sondern auch im regulären Netz auf Seiten wie Instagram oder über Dienste wie Dropbox oder Facebook Messenger statt. Im offenen Netz werden massenhaft Bilder und Videos geteilt, auch wenn die besonders schweren Missbrauchsfälle häufiger im Darknet verschickt oder organisiert werden, wie Jugendschützer berichten.

Allein im März 2020 registrierte die US-Kinderschutzorganisation NCMEC Hinweise auf knapp 100.000 deutsche Nutzer, die Aufnahmen über reguläre Social-Media-Plattformen oder Dienste anderer großer Techunternehmen wie Microsoft oder Google geteilt haben. Normalerweise registriert NCMEC rund 30.000 Hinweise auf deutsche Nutzer pro Monat. Häufig werden in diesen Fällen Aufnahmen geteilt, die Ermittlern schon lange bekannt sind.

Außerdem sprechen Pädokriminelle beim sogenannten Cybergrooming Minderjährige gezielt auf sozialen Netzwerken an und versuchen sie dazu zu bewegen, Bilder von sich zu schicken. Eltern sollten daher sowohl darauf achten, wo sie Bilder posten, als auch auf Warnsignale hören, wenn ihre Kinder von problematischen Kontakten mit Fremden im Netz berichten.

Welche Rolle Chatgruppen und Messenger spielen

Neben dem Darknet und sozialen Netzwerken und Diensten im offenen Netz gibt es noch einen dritten Bereich, in dem Aufnahmen von Kindesmissbrauch zirkulieren: In Chats von Messengern wie WhatsApp, Telegram oder Signal werden ebenfalls Aufnahmen geteilt. Manchmal zwischen zwei Nutzern, manchmal auch in Gruppen.

In Bergisch Gladbach etwa sind Ermittler so auf ein "vernetztes Online-Geflecht" gestoßen. Problematisch für Ermittler ist, dass Nachrichten in diesen Diensten häufig verschlüsselt werden. Dadurch können die Bilder und Videos nicht immer beim Upload automatisch erkannt und gefiltert werden, wie es auf offenen Netzwerken wie Instagram möglich ist.

Die halböffentliche Atmosphäre der Chatgruppen sorgt dafür, dass die Täter sich unter ihresgleichen fühlen und die strafbaren Missbrauchsbilder so weiter normalisiert werden könnten. Teilweise würden sich Nutzer sogar gegenseitig ermutigen, wenn jemand noch unsicher sei, ob er ein Kind missbrauchen solle, berichten Ermittler. Auch Tipps, wie man Kinder vor einer Vergewaltigung betäuben oder ruhigstellen könne, würden geteilt.

Wer gegen die Täter ermittelt - und wie die Ermittler vorgehen

Gegen die verschiedenen Felder des Kindesmissbrauchs im Netz sind verschiedene Ermittler im Einsatz. Die Täter im Darknet werden meist von Spezialisten gejagt. Diese arbeiten häufig in gebündelten Arbeitsgruppen bei Cybercrime-Staatsanwaltschaften auf Landesebene. Solche Arbeitsgruppen gibt es beispielsweise in Hessen bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), aber auch in Bamberg oder ab dem 1. Juli in Köln.

Die Kölner Ermittlergruppe ist unter anderem eine Konsequenz aus den zahlreichen in Nordrhein-Westfalen bekannt gewordenen Missbrauchsfällen. Auch der Fall Bergisch Gladbach wird aufgrund seiner Größe und Komplexität nun maßgeblich von spezialisierten Staatsanwälten bei der dortigen Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) bearbeitet.

Diese Ermittler haben die technische Expertise und die Ressourcen, auch große Plattformen und Datenmengen zu bearbeiten und die Möglichkeit, verdeckte Ermittler einzusetzen. Dass sich so auch Darknet-Plattformen technisch enttarnen lassen, zeigt nicht zuletzt die Plattform Elysium, die von den hessischen Experten der ZIT vom Netz genommen wurde.

Hier bemerkte ein verdeckter Ermittler, dass der Server von Elysium nicht über das Darknet geschützt war, sondern kurzzeitig seine tatsächliche IP-Adresse verriet, wenn ein Nutzer sein Profilbild auf der Plattform ändert. Die IP-Adresse führte zu einer Autowerkstatt, die nur rund 60 Kilometer vom Sitz der ermittelnden ZIT entfernt lag. Rund 12 Wochen später nahmen Polizisten die Administratoren fest .

Immer wieder gelingt es Ermittlern, große Darknet-Seiten vom Netz zu nehmen, weil die Betreiber technische Fehler begehen und die Anonymisierung nicht vollständig funktioniert. So war es auch im Fall der Seite Welcome to Video , wo das FBI durch Zahlungen in der Digitalwährung Bitcoin einen 23-jährigen Südkoreaner ermitteln konnte, oder im Fall der Darknet-Plattform Childs Play .

Gegen die große Zahl an Nutzern, die Aufnahmen von Kindesmissbrauch im offenen Netz teilen, ermittelt dagegen meist zuerst das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Das BKA bekommt etwa von der Kinderschutzorganisation NCMEC die IP-Adressen der Nutzer und kann so versuchen, die Adressen der Täter zu ermitteln.

NCMEC wiederum bekommt die Hinweise direkt von Techunternehmen wie Facebook, Google und Microsoft und auch zahlreichen kleineren US-Diensten. Diese registrieren automatisch, wenn Inhalte über ihre Dienste hochgeladen und verbreitet werden, die schon als Kindesmissbrauchsaufnahmen in einer Datenbank hinterlegt sind.  

Würde die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen Kindesmissbrauch helfen?

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Internetprovider verpflichtet, die IP-Adressen ihrer Nutzer über einen bestimmten Zeitraum zu speichern. So können Ermittler zu einer IP-Adresse die tatsächliche Anschrift eines Verdächtigen erfragen.

Gegen die Täter, die Aufnahmen von Kindesmissbrauch im offenen Netz teilen, könnte die Vorratsdatenspeicherung teilweise durchaus helfen. Doch nach mehreren Gerichtsurteilen ist sie in Deutschland aktuell ausgesetzt, da sie in der aktuellen Form als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz gilt. Die Provider löschen die IP-Adressen in der Praxis schon nach wenigen Tagen.

Von den rund hundert IP-Adressen, die BKA-Ermittler täglich von NCMEC übermittelt bekommen, dürften deshalb derzeit viele ins Leere laufen, weil die IP-Adressen bei den Providern schon nicht mehr gespeichert sind und so keinem Kunden zugeordnet werden können. Dass BKA-Präsident Holger Münch seit mehreren Jahren für die Vorratsdatenspeicherung plädiert, ist aus dieser Sicht also verständlich.

Allerdings ist die Vorratsdatenspeicherung umstritten, weil dann anlasslos Daten von allen deutschen Internetnutzern gespeichert würden. Seit vielen Jahren versuchen Politiker, die Regelung in Deutschland einzuführen, scheitern jedoch immer wieder an Urteilen hoher Gerichte, die die Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich oder verboten halten.

Gegen die schweren Fälle von Kindesmissbrauch hilft die Vorratsdatenspeicherung ohnehin nicht. Weil die Täter das anonymisierte Darknet nutzen, hinterlassen sie keine IP-Adresse, zu der die Ermittler eine Anschrift bei einem Internetprovider erfragen könnten. Hinzu kommt, dass Täter zum Datentausch im offenen Netz auch normale Dienste zum Teilen von Bildern und Videos verwenden, die keine IP-Adressen an Organisationen wie NCMEC weitergeben. Dabei machen sie sich zunutze, dass die Dienste aus Ländern betrieben werden, die für deutsche Ermittler nicht oder nur schwer erreichbar sind.

Wer mit Ermittlern spricht, die Täter im Darknet jagen, hört ein Plädoyer dafür, besonders die existierenden und neuen Ermittlungsmöglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Die Vorratsdatenspeicherung dagegen halten sie für ihre Arbeit für weniger relevant.

Im Fall Bergisch Gladbach wiederum ist die Vorratsdatenspeicherung offenbar für die Verfolgung der meisten Täter gar nicht notwendig. Weil die Aufnahmen häufig in Chatgruppen und Messengern geteilt wurden, in denen die Nutzer mit einer Telefonnummer angemeldet sind, dürften die Ermittler auch so an die Mitglieder in den Gruppen herankommen.

Wie sich noch laufender Missbrauch stoppen lässt

Im Januar hat der Bundestag deutschen Ermittlern ein wichtiges, neues Werkzeug im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Darknet erlaubt: Verdeckte Ermittler dürfen nun selbst computergenerierte Missbrauchsaufnahmen posten, um so Mitglied in jenen Foren bleiben zu können, in denen regelmäßig eine in der Szene als "Keuschheitsprobe" bezeichnete Prüfung verlangt wird.

Dazu müssen Nutzer in regelmäßigen Abständen eigene, neue Bilder hochladen. "Wer mitspielen will, muss liefern", nennt ein Polizist das zynische Prinzip. Bisher mussten sich die Ermittler in dieser Situation zurückziehen - jetzt hoffen sie, in jenen Foren bleiben zu können, in denen sie von noch laufenden Missbrauchssituationen erfahren und möglicherweise Kinder daraus befreien und Nutzer festnehmen können.

Aktuell wird deutschlandweit daran gearbeitet, diese geforderten Bilder mithilfe von künstlicher Intelligenz zu erstellen .

Oft liegt die Lösung des Problems offline

Mehrere entscheidende Ansätze, um Missbrauch zu stoppen, liegen außerhalb des Netzes: Immer wieder gab es Berichte über ein Versagen von Jugendämtern und Familiengerichten, die Kinder nicht angehört haben oder sie in Familien mit vorbestraften Kriminellen belassen haben. Sowohl der Fall in Münster als auch der in Staufen offenbarte solche Mängel.

Ermittler, die viele Jahre gegen Kindesmissbrauch ermittelt haben, fordern außerdem eine Verbesserung bei Hilfsangeboten und Beratungsstellen. Dazu halten sie auch die Einrichtung von nicht polizeilichen Hotlines für denkbar, an die sich Personen wenden können, wenn sie einen möglichen Missbrauch im Familien- oder Bekanntenkreis vermuten, aber nicht wissen, wie sie reagieren müssen. Viele wertvolle Hinweise würden auf diese Weise sonst versanden.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.