Das EU-Parlament hat mit einer Mehrheit von 452 zu 132 Stimmen sowie 65 Enthaltungen eine umstrittene Richtlinie für audiovisuelle Medien beschlossen. So müssen demnächst 30 Prozent der Inhalte von Fernsehsendern oder Streaming-Anbietern wie Amazon Prime, Netflix oder iTunes europäisch sein. Damit sollen Anbieter dazu gebracht werden, in den Standort Europa zu investieren.
Weiterhin werden auch nutzergenerierte Inhalte auf Youtube, Facebook oder Instagram strenger reguliert. So müssen Youtuber und Influencer kommerzielle Videos in Zukunft klar und deutlich kennzeichnen, etwa per Einblendung, dass sie von Unternehmen finanziell unterstützt werden oder die Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen haben. Eine Studie der EU-Kommission hatte ergeben, dass dabei oft gegen geltende Bestimmungen verstoßen werde.
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Neue Vorgaben für Werbung
Werbezeiten im TV-Programm sollen flexibler gestaltet werden, dabei soll aber keine Ausdehnung der Werbung erfolgen. So wird die Primetime – zwischen 18 bis 24 Uhr – im öffentlichen TV besonders geschützt. Der Werbe-Anteil wird in diesen Zeiten auf 20 Prozent begrenzt. So können die Kanäle anstelle der bisher erlaubten 12 Minuten pro Stunde das Programm nun freier gestalten und frei entscheiden, wann sie im Verlauf des Tages Werbung zeigen. Auch in den Zeiten zwischen 6 und 18 Uhr dürfen die 20 Prozent nicht überschritten werden.
Auch der Jugendschutz soll verbessert werden. Nach Untersuchungen der EU ist das Betrachten von Videos eine der häufigsten Internetaktivitäten von Kindern. Diese sollen jedoch besonders geschützt werden, dazu soll weit weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel und Getränke gezeigt werden. Des weiteren werden Produktplatzierungen für Tabak, E-Zigaretten und Alkohol in Kinderprogrammen und auf Video-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten zukünftig verboten.
Gefährdende Inhalte sollen strenger reguliert werden
Mit der Reform sollen auch Inhalte, die zur Gewalt, Hass und Terrorismus aufrufen, verboten werden. Video-Plattformen sind dazu aufgerufen, schneller zu reagieren, wenn Nutzer Inhalte als schädlich verifizieren. Kostenloser Content, der Gewalt oder Pornographie enthält, darf darüber hinaus nur noch eingeschränkt angeboten werden. Eine Altersüberprüfung für gefährdende Inhalte wird zur Pflicht. Zudem wurde beschlossen, dass die Rundfunkaufsicht unabhängig vom Staat organisiert werden muss.
Vertreter der Mitgliedsstaaten sind nun angehalten, die neuen Richtlinien zu akzeptieren. Dies gilt jedoch nur noch als Formsache. Danach gilt eine Umsetzungsfrist von 21 Monaten.