05.04.2017

eco: „Ein schwarzer Tag für das freie Internet“

  • Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Netz und zur WLAN-Störerhaftung
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz: eco warnt vor starren Bearbeitungsfristen und Löschkultur im Netz
  • WLAN-Störerhaftung: Netzsperren grundsätzlich falscher Ansatz

Heute hat das Bundeskabinett gleich zwei Gesetzesentwürfe verabschiedet, die das freie Internet ernsthaft gefährden könnten: Der Gesetzentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht jetzt im Eiltempo in den Bundestag, wo er noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll. Und auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) hat heute das Bundeskabinett passiert. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bedauert, dass die Bundesregierung offenbar bei beiden Gesetzesvorhaben wesentliche Aspekte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehender betrachtet hat und die vielen Kritikpunkte von Internetwirtschaft, Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen einfach übergeht.

„Die heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwürfe für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der Entwurf zur WLAN-Störerhaftung enthalten problematische Regelungen, sie bedrohen die Meinungsfreiheit im Internet, befördern eine Löschkultur oder fördern Netzsperren. Ein schwarzer Tag für das freie Internet“, sagt Oliver Süme, eco Vorstand für Politik und Recht.

Der Verband kritisiert insbesondere die starren Bearbeitungspflichten und die Implementierung von Content-Filtern zum Auffinden von Kopien beanstandeter Inhalte beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Die Plattformen werden unter Androhung von Bußgeldern zu unrealistischen Maßnahmen gezwungen. Dabei reichen 24 Stunden bei offensichtlichen bzw. sieben Tage für sonstige Rechtsverstöße für eine juristische Einordnung nicht aus, insbesondere wenn es sich um Beiträge handelt, die in einem größeren Kontext gesehen werden müssen. Zwangsläufig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams. Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre“, sagt Oliver Süme.

Auch an dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) übt eco Kritik und fordert Nachbesserungen. Aus Sicht des Verbands schafft der Entwurf in seiner vorliegenden Form eine Rechtsgrundlage für Netzsperren auf Zuruf der Rechteinhaber ohne richterlichen Beschluss und verfehlt damit das eigentliche Ziel, endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen.

„Das Gesetz bedeutet einen Rückschritt gegenüber der bestehenden Regelung “, sagt Süme. „Abgesehen davon, dass Netzsperren grundsätzlich ein falscher Ansatz sind, ist hier vor allem problematisch, dass der Entwurf hinter den vom Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof aufgestellten rechtsstaatlich gebotenen Anforderungen und hohen Hürden für Netzsperren zurückbleibt und Netzsperren ohne Richtervorbehalt und quasi auf Zuruf ermöglicht“, so Süme.

Die vollständige eco Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes finden Sie hier. Die Stellungnahme zum geplanten TMG-Änderungsgesetz zur WLAN-Störerhaftung können Sie hier nachlesen.

Oliver Süme
© eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.