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13,65 Euro pro Computer Urheberrechtspauschale für PC beschlossen

Computer werden teurer. Die Computerhersteller haben einem Kompromiss zugestimmt, der vorsieht, dass sie den Verwertungsgesellschaften künftig für jeden verkauften Rechner einen Fixbetrag überweisen. Kritiker fürchten, dass die Kosten direkt an die Käufer durchgereicht werden.
Tablet-PC: Ab sofort sollen Urheberabgaben auf PC gezahlt werden

Tablet-PC: Ab sofort sollen Urheberabgaben auf PC gezahlt werden

Foto: JUSTIN SULLIVAN/ AFP

Böblingen - Nach jahrelangem Streit haben sich die Computerhersteller in Deutschland mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtspauschale für Computer geeinigt. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird bis Ende dieses Jahres pro Personal Computer eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,15 Euro (ohne Brenner) fällig, teilte der Bundesverband Computerhersteller e.V. BCH am Dienstag mit. Mit der Pauschale, die auf den Preis der Geräte aufgeschlagen wird, sollen die Rechte von Autoren, Künstlern und Produzenten an urheberrechtlich geschützten Werken abgegolten werden.

Der erzielte Vergleich zwischen dem BCH und der in der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften beendet eine langjährige Kette von gescheiterten Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Das ZPÜ sowie Vertreter der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst werten die Einigung als einen "Durchbruch" und hoffen auf entsprechende Lösungen auch für andere vergütungspflichtige Produkte.

Der BCH dagegen sieht in der nun getroffenen Lösungen lediglich einen Kompromiss. Durch die Einigung, die bereits am 23. Dezember 2009 geschlossen wurde, erhielten die Computerhersteller und -importeure aber zumindest eine dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit. Der Verband, der führende Hersteller wie IBM, Fujitsu, Sony und Medion vertritt, hatte stets die Belastungen angemahnt, die durch den Aufpreis für den Verbraucher entstehen. Eine "grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter" stehe nach wie vor aus, hieß es.

Anteilige Pauschalen wollen die Hersteller auch rückwirkend auf Computer zahlen, die 2002 bis 2007 verkauft worden sind. Für die Jahre 2002 und 2003 dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern bzw. Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt.

Für diejenigen Hersteller, die dem Kompromiss nicht zustimmen, wollen die Verwertungsgesellschaften Tarife in Rechnung stellen, die um 25 Prozent über den ausgehandelten Sätzen liegen. Der europäische Interessenverband der Gerätehersteller, Digitaleurope, hatte zuletzt die Verhandlungen zu einer neuen Urheberrechtsabgabe abgebrochen und kritisiert das Abgabesystem unter anderem als veraltet.

mak/dpa

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