Der 27. Zivilsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der Firma Symicron gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25.10.2000 im fast schon legendären Explorer-Streit zurückgewiesen. Das Landgericht hatte damals die Klage von Symicron gegen Stefan Münz wegen der Verletzung von Markenrechten abgelehnt. Der bekannte Münchner Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth hat damit eine weitere Schlappe erlitten. Dies meldet Advograf .
Der Hintergrund für den Rechtsstreit: Die Firma Symicron, vertreten durch den Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth, hatte Stefan Münz (den Verfasser von “Selfhtml”) vorgeworfen, mit einem Link auf seiner Website zum Programm “FTP-Explorer” Markenrechte von Symicron zu verletzen. Symicron hatte sich die Wortmarke “Explorer” schützen lassen und deswegen eine größere Anzahl von Homepage-Betreibern abgemahnt.
Das Oberlandesgericht schloss sich der Auffassung des Landesgerichts Düsseldorf an, wonach “Explorer” nur über eine “schwache Kennzeichnungskraft verfüge”. Der Zusatz “FTP” würde ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
Symicron bleibt nun noch der Weg zum Bundesgerichtshof. Ob Symicron tatsächlich dort Klage einreicht, lässt Freiherr von Gravenreuth in einer ersten Stellungnahme offen. An seiner Abmahnpraxis will er aber nichts ändern.
“OLG Düsseldorf: Pyrrhussieg für Herrn Münz”
“Soeben hat das OLG Düsseldorf die Berufung gegen die negative Feststellungsklage des Herrn Münz zurückgewiesen. Insoweit folgt das OLG Düsseldorf nicht den Ausführungen des OLG Hamm und des OLG München. Soweit bekannt, stützt das OLG Düsseldorf seine Entscheidung wohl auf die fehlende Verwechslungsgefahr, so dass die von Herrn Münz als so wichtig angesehen Frage der Linkhaftung wieder nicht entschieden wird – ein Pyrrhussieg für Herr Münz.
Ob gegen die Entscheidung Revision eingelegt wird, hängt von den noch nicht bekannten Entscheidungsgründen ab. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist ferner, dass Herr Münz als Verletzter nicht als so wichtig eingestuft wird, wie beispielsweise in der Vergangenheit Microsoft, Hewlett & Packard und Asus Computer GmbH, auch wenn er von “Netzindianern” als sehr wichtig angesehen wird.
Da dieses Urteil nur unmittelbar zugunsten Herr Münz wirkt und keinen Einfluss auf die Marke hat, wird auch in Zukunft weiterhin gegen Verletzer der Marke Explorer vorgegangen.Günter Frhr.v.Gravenreuth”
Beansprucht von Gravenreuth Copyright für PC-WELT-Texte? (PC-WELT Online, 06.07.2001)
Sieg für Freiherr von Gravenreuth (PC-WELT Online, 26.06.2001)