Hintergrund: Apple kritisiert, dass das Android 3-Tablet Samsung Galaxy Tab 10.1 das Aussehen des iPad 2 in unerlaubter Weise nachahmen würde. Deshalb sah Apple seinen Geschmacksmusterschutz für das iPad 2 verletzt und klagte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Samsung. Das Gericht gab Apple Recht und untersagte Samsung den Verkauf in Deutschland (das Galaxy Tab 10.1 ist aber durchaus in Deutschland erhältlich, beispielsweise in Online-Shops).
Samsung änderte daraufhin das Aussehen des Galaxy Tab 10.1 dahingehend, dass das Display des Galaxy Tab nicht mehr die gesamte Vorderseite einnimmt, sondern von einem breiten silberfarbenen Rand eingefasst wird, in dem die beiden Lautsprecher jetzt so links und rechts integriert sind, dass sie den nach vorne zum Benutzer und nicht mehr zur Seite schauen. Samsung verpasste dieser neuen Variante den Namen Galaxy Tab 10.1N und brachte sie in den Handel.
Gegen diese modifizierte Version des Galaxy Tab 10.1 richtet sich nun Apples neuer juristischer Schritt. Das Landgericht Düsseldorf hat den 22. Dezember als Termin für die Anhörung angesetzt. Bis dahin kann Samsung, genauer gesagt die deutsche Niederlassung von Samsung, gegen die Apples Schritt gerichtet ist, das Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verkaufen. Das Weihnachtsgeschäft ist also für das südkoreanische Unternehmen nicht gefährdet.